Bontique für Ihr Unternehmen. Die leistungsstarke Plattform für Mitarbeiter-Wertschätzung

Agilität und Wertschätzung verbinden

Agilität ist eine Form der Zusammenarbeit, die zu einer wertschätzenden Arbeitskultur beiträgt. Davon sind wir bei Bontique überzeugt!

Unter der agilen Zusammenarbeit verstehen wir nicht nur die klassischen Prinzipien nach dem agilen Manifest, um flexiblere und gleichzeitig effizientere Entscheidungsprozesse im Unternehmen zu etablieren.
Agile Zusammenarbeit ist ein Mittel zum Zweck, zum Zweck von zufriedenen Mitarbeitenden und Kunden.

Unser Kredo in der agilen Produktentwicklung ist, unsere festgelegten Ziele Schritt für Schritt, gemeinsam als Team anzugehen und dabei immer Raum für sich verändernde Rahmenbedingungen, Experimente oder Fehler zuzulassen. Dabei stehen folgende Ziele im Produktmanagement im Vordergrund:

  • Das Benutzererlebnis für unsere Benutzer noch flexibler und schlanker zu gestalten, indem wir Optimierungen an unseren bestehenden Lösungen vornehmen
  • Den Mehrwert von Bontique für unsere Kunden auszubauen, indem wir die Weiterentwicklung unserer Lösung mit neuen Features und Funktionalitäten vorantreiben

 

Wie erreichen wir bei Bontique dank der agilen Zusammenarbeit unsere Ziele und tragen zu einer wertschätzenden Arbeitskultur bei?

Unser Vertriebsteam ist täglich im Austausch mit Kunden und bringt mit Ihrer Nähe zum Kunden wichtige Insights zu Marktbedürfnissen. Dank unserem agilen Mindset und unseren Prozessen (SCRUM) können wir schnell auf Marktveränderungen reagieren und kurzfristige Anpassungen in der Roadmap vornehmen.

So hat sich beispielsweise herausgestellt, dass eine technische Schnittstelle (API) für eine automatisierte Check-Erstellung einen grossen Marktbedarf darstellt. Nachdem die strategischen Evaluationen für dieses Marktbedürfnis stattgefunden haben, haben wir uns dafür entschieden, das Thema zu priorisieren. So stellen wir sicher, dass wir mögliche Adaptionen am Produkt schnell in Erfahrung bringen und in die Produktentwicklung einfliessen lassen können.

Agilität heisst für uns nicht nur schnelle Anpassungsfähigkeit. Wir nehmen uns Zeit, Ideen des Teams aufzunehmen und mit kleinen Prototypen zu validieren oder alternative Ansätze während der Entwicklung im Team zu diskutieren und zu reflektieren: Wir glauben daran, dass jedes einzelne Teammitglied grossartige Kompetenzen und Wissen mitbringt. Dadurch erreichen wir neben einem starken Involvement des Teams gleichzeitig auch eine hohe Motivation zur Eigeninitiative und das Team identifiziert sich stärker mit Bontique.

 

Bontique lebt agile Strukturen sowohl in der strategischen Planung als auch in der operativen Umsetzung. So sind wir in der Lage, Raum für neue, vielversprechende Initiativen zu schaffen und unsere Kunden noch glücklicher zu machen.

 

Bontique lebt Wertschätzung, denn Bontique ist agil!

Terms and Conditions

1. VERTRAGSGEGENSTAND

Diese AGBs (nachfolgend Vereinbarung) regelt die Bedingungen für den Verkauf der von Gubemo angebotenen Bontique-Checks an Partner B sowie die Abwicklung der einzelnen Bontique-Checks-Bestellungen.

Gubemo wird gemäss den Bestimmungen dieser Vereinbarung (i) in eigenem Namen Bontique-Checks an Partner B verkaufen, (ii) die Zahlungen des Partners B für die Bontique-Checks entgegennehmen, und (iii) die Bontique-Checks an Partner B zustellen.

2. LIEFERUNG

Postale Lieferungen der Bontique-Checks erfolgen nur innerhalb der Schweiz an die in dieser Vereinbarung eingangs aufgeführte oder in der Einzelbestellung angegebene Adresse. Die Lieferzeit beträgt maximal 10 Werktage.

Partner B ist verpflichtet, die Bontique-Checks entgegenzunehmen und sofort zu prüfen, ob der Betrag des Bontique-Checks der Bestellung entspricht, und hat allfällige Abweichungen Gubemo umgehend schriftlich anzuzeigen.

3. KAUFPREIS UND RECHNUNGSSTELLUNG

Der Kaufpreis für die Bontique-Checks entspricht dem jeweiligen Wertbetrag des Bontique-Checks. Zusätzliche Leistungen unsererseits, wie z.B. Druckkosten oder Full-Service-Arbeiten werden dem Partner B weiterverrechnet.

Jede Einzelbestellung kann separat oder als Sammelrechnung monatlich in Rechnung gestellt werden.

Rechnungen der Gubemo sind innert 30 Tagen nach Datum der Rechnungstellung zu bezahlen.

4. LEISTUNGSPFLICHTEN

4.1 Gubemo

Die von Gubemo zu erbringende Leistungen beschränken sich auf die Abwicklung des Verkaufs von Bontique-Checks an Partner B zu den in dieser Vereinbarung und/oder zu den in der Einzelbestellung statuierten Konditionen.

Die Bontique-Checks berechtigen die Endkunden zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen der Kooperationspartner bis maximal in der Höhe des jeweiligen Bontique-Checks-Betrages während einer bestimmten Zeitperiode (24 Monate / verlängerbar auf 36 Monate), wobei ein einzelner Bontique-Check auch in Teilbeträgen und bei verschiedenen Kooperationspartnern eingelöst werden kann.

4.2 Partner B
Partner B verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag für die Bontique-Checks fristgerecht zu bezahlen.Partner B hat die Bontique-Checks sorgfältig aufzubewahren und die Endkunden bei deren Weitergabe ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, dass der Verlust eines Bontique-Checks nicht ersetzt wird.

4.3 Rückerstattung
Die Rückerstattung geleisteter Zahlungen für nicht eingelöste Gutscheine ist ausgeschlossen.

5. GEWÄHRLEISTUNG

Gubemo gewährleistet die sorgfältige Auswahl der Kooperationspartner und schliesst jegliche weitere Gewährspflicht im gesetzlich zulässigen Rahmen aus. Namentlich haftet Gubemo nicht für Leistungsstörungen der Kooperationspartner, sofern diese Leistungsstörungen im Zeitpunkt der Sorgfaltsprüfung nicht erkennbar waren.

Weiter nimmt Partner B zu Kenntnis, dass Gubemo die Waren oder Dienstleistungen der Kooperationspartner nicht selber herstellt oder anbietet, womit jegliche Gewährleistung für deren Qualität und Inhalt seitens von Gubemo ausdrücklich ausgeschlossen wird.

6. EIGENTUM UND IMMATERIALGÜTERRECHTE

Gubemo behält sämtliche Urheber- und sonstige Rechte an der Plattform sowie den über die Plattform veröffentlichten Inhalten, Informationen, Bildern und Videos (nachfolgend geschütztes Eigentum). Eine Veränderung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte und/oder anderweitige Verwertung des geschützten Eigentums ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Gubemo ist ausdrücklich untersagt.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1 Aufhebung, Änderungen und Ergänzungen der vorliegenden Vereinbarung
Die Aufhebung, Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung (inklusive dieser Ziffer) sowie einzelner Verpflichtungen darauf bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform.

7.2 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer Vertragsbestimmung ist diese durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen respektive nichtigen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise wird verfahren, wenn eine Lücke offenbar wird.

7.3 Verzicht auf einzelne Rechte
Die Nichtausübung oder die verspätete Ausübung eines oder mehrerer Rechte oder Rechtsbehelfe aus dieser Vereinbarung gilt weder als Verzicht auf das/die entsprechende(n) Recht(e) oder den/die entsprechenden Rechtsbehelf(e) noch als genereller Verzicht auf die übrigen, im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung stehenden Rechte oder Rechtsbehelfe.

7.4 Abschliessende Vereinbarung
Die vorliegende Vereinbarung regelt zusammen mit den jeweiligen Einzelbestellungen das zwischen den Parteien eingegangene Rechtsgeschäft abschliessend und ersetzt alle früheren mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in dieser Angelegenheit.

7.5 Mitteilungen
Alle im Rahmen dieser Vereinbarung vorgeschriebenen Mitteilungen bedürfen der Schriftform und sind an die eingangs aufgeführten Adressen zu senden.

7.6 Übertragung / Abtretung
Die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung dürfen weder ganz noch teilweise ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei abgetreten oder in sonstiger Weise auf Dritte übertragen werden.

7.7 Anwendbares Recht und Gerichtstand
Diese Vereinbarung, einschliesslich der Frage über deren Zustandekommen und Gültigkeit, untersteht ausschliesslich materiellem schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und internationaler Übereinkommen.

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung, einschliesslich über die Frage über deren Zustandekommen und Gültigkeit, sind die ordentlichen Gerichte in Zürich-Stadt, Kanton Zürich, ausschliesslich zuständig.