Bontique für Ihr Unternehmen. Die leistungsstarke Plattform für Mitarbeiter-Wertschätzung

Wertschätzung ist gelebter Respekt

Geprägt von Schnelllebigkeit und Digitalisierung verliert bewusste und verbale Kommunikation an Häufigkeit und gewinnt dadurch zugleich an Relevanz. 

Videokonferenzen, länder- und kulturübergreifende Strukturen, Zeitverschiebung, Aufgabenverteilung via E-Mail – die moderne Arbeitswelt ist international, digital und oft unpersönlich. Tiefgründiger sozialer Austausch und eine gewisse Feinfühligkeit scheinen inmitten dieser Geschäftigkeit oftmals kein Platz mehr zu finden, wo doch genau dies die Grundlage für eine nachhaltige Zusammenarbeit bildet. 

Die Bedeutung von Wertschätzung in einem Unternehmen 

Im unternehmerischen Denken wird Wertschätzung oftmals ausschliesslich mit Lob, Belohnung und Anerkennung für Leistungen verbunden. Immergleiches und daher zunehmend bedeutungsloses Lob mangelt jedoch an Ernsthaftigkeit. Echte Wertschätzung geht weiter und tiefer als das und ist geprägt von Individualität. Es bedeutet, Mitarbeiter und Kollegen als Menschen zu betrachten und behandeln. 

Raum für Kommunikation und Menschlichkeit ermöglichen wiederum Zusammenhalt- und Arbeit im Team. Ein angenehmes Arbeitsklima bildet in einem Unternehmen eine ausschlaggebende Grundlage für Kreativität, Motivation und Leistungsbereitschaft. Tatsächlich zeigen Studien nämlich eine eindeutige Korrelation zwischen dem Arbeitsklima und den Fehlzeiten sowie der Fluktuation der Mitarbeiter. 

Mitarbeitende sind nicht bloss eine Nummer im System, ein Rädchen im Getriebe oder ein kleiner Teil eines grossen Ganzen, denn der Erfolg eines Unternehmens liegt in der Summe der Erfolge seiner Mitarbeiter.

Potenzial erkennen und fördern

Stärken und Schwächen zeugen von Menschlichkeit. Soziale und berufliche Weiterentwicklung basiert nicht auf der Kritik von Schwächen, sondern auf der gezielten Förderung von Stärken. Unternehmen können dafür in Cross-Trainings, und Coachings investieren. Grundlegend und zugleich simpel ist jedoch, eine aufrichtige und konstruktive Feedback-Kultur, die auf Gegenseitigkeit basiert, zu pflegen.

Die Werte des Unternehmens leben

Besonders Führungskräfte sollten gute Vorsätze und die definierten Unternehmenswerte (vor)leben. Wie wäre es, wenn Mitspracherecht und Inspiration die blosse Aufgabenverteilung- und Anordnung ersetzen würden? Dadurch zeigen sich Vielfalt und Ideenreichtum des Teams. Mitarbeitende sollen sich wohl, gebraucht und zugehörig fühlen. Dies hat positiven Einfluss auf die Arbeitsweise und dadurch auf das Unternehmen und dessen Erfolg.

Aufrichtige Anerkennung und ansprechende Belohnungen

Anerkennung und Wertschätzung sollten nicht routiniertem Ursprungs sein und dadurch unehrlich zum Ausdruck kommen. Die Bandbreite an Boni, Extraleistungen und Belohnungen ist gross. Von Unternehmen sollte diese bedacht eingesetzt werden. Bedanken Sie sich nicht nur zum Jahresende bei allen Mitarbeitenden gleichzeitig. Zeigen Sie Respekt auch nach vorbildlichen Handelns, neuen Lebensabschnitten wie Hochzeiten oder Geburten oder bei herausragenden Leistungen. Das wirkt authentisch und aufrichtig.
Anerkennung und Wertschätzung sollten nicht die neuen ‚In-Worte‘ in der Arbeitswelt sein, denn Respekt ist nicht nur ein Wert für sich, sondern schafft auch Werte.

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Terms and Conditions

1. VERTRAGSGEGENSTAND

Diese AGBs (nachfolgend Vereinbarung) regelt die Bedingungen für den Verkauf der von Gubemo angebotenen Bontique-Checks an Partner B sowie die Abwicklung der einzelnen Bontique-Checks-Bestellungen.

Gubemo wird gemäss den Bestimmungen dieser Vereinbarung (i) in eigenem Namen Bontique-Checks an Partner B verkaufen, (ii) die Zahlungen des Partners B für die Bontique-Checks entgegennehmen, und (iii) die Bontique-Checks an Partner B zustellen.

2. LIEFERUNG

Postale Lieferungen der Bontique-Checks erfolgen nur innerhalb der Schweiz an die in dieser Vereinbarung eingangs aufgeführte oder in der Einzelbestellung angegebene Adresse. Die Lieferzeit beträgt maximal 10 Werktage.

Partner B ist verpflichtet, die Bontique-Checks entgegenzunehmen und sofort zu prüfen, ob der Betrag des Bontique-Checks der Bestellung entspricht, und hat allfällige Abweichungen Gubemo umgehend schriftlich anzuzeigen.

3. KAUFPREIS UND RECHNUNGSSTELLUNG

Der Kaufpreis für die Bontique-Checks entspricht dem jeweiligen Wertbetrag des Bontique-Checks. Zusätzliche Leistungen unsererseits, wie z.B. Druckkosten oder Full-Service-Arbeiten werden dem Partner B weiterverrechnet.

Jede Einzelbestellung kann separat oder als Sammelrechnung monatlich in Rechnung gestellt werden.

Rechnungen der Gubemo sind innert 30 Tagen nach Datum der Rechnungstellung zu bezahlen.

4. LEISTUNGSPFLICHTEN

4.1 Gubemo

Die von Gubemo zu erbringende Leistungen beschränken sich auf die Abwicklung des Verkaufs von Bontique-Checks an Partner B zu den in dieser Vereinbarung und/oder zu den in der Einzelbestellung statuierten Konditionen.

Die Bontique-Checks berechtigen die Endkunden zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen der Kooperationspartner bis maximal in der Höhe des jeweiligen Bontique-Checks-Betrages während einer bestimmten Zeitperiode (24 Monate / verlängerbar auf 36 Monate), wobei ein einzelner Bontique-Check auch in Teilbeträgen und bei verschiedenen Kooperationspartnern eingelöst werden kann.

4.2 Partner B
Partner B verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag für die Bontique-Checks fristgerecht zu bezahlen.Partner B hat die Bontique-Checks sorgfältig aufzubewahren und die Endkunden bei deren Weitergabe ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, dass der Verlust eines Bontique-Checks nicht ersetzt wird.

4.3 Rückerstattung
Die Rückerstattung geleisteter Zahlungen für nicht eingelöste Gutscheine ist ausgeschlossen.

5. GEWÄHRLEISTUNG

Gubemo gewährleistet die sorgfältige Auswahl der Kooperationspartner und schliesst jegliche weitere Gewährspflicht im gesetzlich zulässigen Rahmen aus. Namentlich haftet Gubemo nicht für Leistungsstörungen der Kooperationspartner, sofern diese Leistungsstörungen im Zeitpunkt der Sorgfaltsprüfung nicht erkennbar waren.

Weiter nimmt Partner B zu Kenntnis, dass Gubemo die Waren oder Dienstleistungen der Kooperationspartner nicht selber herstellt oder anbietet, womit jegliche Gewährleistung für deren Qualität und Inhalt seitens von Gubemo ausdrücklich ausgeschlossen wird.

6. EIGENTUM UND IMMATERIALGÜTERRECHTE

Gubemo behält sämtliche Urheber- und sonstige Rechte an der Plattform sowie den über die Plattform veröffentlichten Inhalten, Informationen, Bildern und Videos (nachfolgend geschütztes Eigentum). Eine Veränderung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte und/oder anderweitige Verwertung des geschützten Eigentums ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Gubemo ist ausdrücklich untersagt.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1 Aufhebung, Änderungen und Ergänzungen der vorliegenden Vereinbarung
Die Aufhebung, Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung (inklusive dieser Ziffer) sowie einzelner Verpflichtungen darauf bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform.

7.2 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer Vertragsbestimmung ist diese durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen respektive nichtigen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise wird verfahren, wenn eine Lücke offenbar wird.

7.3 Verzicht auf einzelne Rechte
Die Nichtausübung oder die verspätete Ausübung eines oder mehrerer Rechte oder Rechtsbehelfe aus dieser Vereinbarung gilt weder als Verzicht auf das/die entsprechende(n) Recht(e) oder den/die entsprechenden Rechtsbehelf(e) noch als genereller Verzicht auf die übrigen, im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung stehenden Rechte oder Rechtsbehelfe.

7.4 Abschliessende Vereinbarung
Die vorliegende Vereinbarung regelt zusammen mit den jeweiligen Einzelbestellungen das zwischen den Parteien eingegangene Rechtsgeschäft abschliessend und ersetzt alle früheren mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in dieser Angelegenheit.

7.5 Mitteilungen
Alle im Rahmen dieser Vereinbarung vorgeschriebenen Mitteilungen bedürfen der Schriftform und sind an die eingangs aufgeführten Adressen zu senden.

7.6 Übertragung / Abtretung
Die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung dürfen weder ganz noch teilweise ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei abgetreten oder in sonstiger Weise auf Dritte übertragen werden.

7.7 Anwendbares Recht und Gerichtstand
Diese Vereinbarung, einschliesslich der Frage über deren Zustandekommen und Gültigkeit, untersteht ausschliesslich materiellem schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und internationaler Übereinkommen.

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung, einschliesslich über die Frage über deren Zustandekommen und Gültigkeit, sind die ordentlichen Gerichte in Zürich-Stadt, Kanton Zürich, ausschliesslich zuständig.