Mit BontiqueOne bietet sich Ihnen eine einfache, aber vielfältige und kreative Lösung, um persönliche Wertschätzung zu überreichen. Für unterschiedlichste Mitarbeiterereignisse erstellen Sie dank der einfachen Kreationsmöglichkeiten in kurzer Zeit Wertschätzung, welche immer die Handschrift Ihres Unternehmens trägt.
Abenteuer und Entspannung, Genuss und Nachhaltigkeit – Bontique-Checks stecken voller Möglichkeiten. Der Bontique-Check passt sich den individuellen Bedürfnissen und Wünschen der einzelnen Mitarbeitenden an. Dabei lässt sich der Betrag auf mehrere Angebote von den mehr als 60 Partnern in der ganzen Schweiz aufteilen.
Die Plattform bietet Ihnen die komplette Freiheit an gestalterischen Möglichkeiten. Sie wählen Ihr Bild, Ihr Logo, füllen den Namen sowie den Text zum Ereignis ein und erstellen so Ihren individuellen Bontique-Check. Selbst die Einlöseseite des Bontique-Checks präsentiert sich den Mitarbeitenden auf Wunsch in Ihrem Unternehmensdesign.
Die Bontique-Checks gelten als Naturalgeschenke und sind bis CHF 500.- sowohl steuer- (pro Ereignis) wie auch sozialabgabebefreit (pro Jahr).
*Es handelt sich um Leistungen mit einem wirtschaftlichen Wert, welche dem Empfänger nicht in Form von Geld zufliessen. Voraussetzung für die Besteuerung ist, dass die Naturalien in Geld umsetzbar sind oder die Einsparung von Ausgaben ermöglichen. Den Wert von CHF 500.- pro Jahr nicht übersteigende «Naturalgeschenke» werden steuerlich nicht erfasst und müssen im Lohnausweis auch nicht aufgeführt werden. Bei Naturalgeschenken, die diesen Betrag übersteigen, ist hingegen der ganze Betrag anzugeben.
Mitarbeiterbelohnung und -anerkennung sind viel mehr als nur ein „Nice-to-have“ – sie sind mächtige Instrumente, um eine Kultur aufzubauen und gute Mitarbeitende zu halten.
Bontique ist super einfach in der Handhabung und hat eine grosse Palette an Angebote. Wir kaufen vor allem Gutscheine als Dankeschön für unseren Mitarbeitenden und sonstigen Ereignisse.
Wir, bei den VBZ, nutzen Bontique in Verbindung mit einem Tool, bei dem Mitarbeitende offene Stellen und Storys teilen können und dafür Punkte sammeln können. Diese Punkte können sie anschliessend bei Bontique einlösen. Mit Bontique haben wir es geschafft unseren Mitarbeitenden schnell und einfach ihre Prämien zukommen lassen, ohne dabei einen langwierigen Dokumentenkrieg durchlaufen zu müssen. Bontique hat das Wesentliche im Blick: Die Plattform funktioniert einfach, intuitiv und bietet eine Auswahl, die ganz dem individuellen Bedürfnis der Beschenkten entspricht. So funktioniert digitale Wertschätzung.
Für unsere Mitarbeitenden stellt Bontique ein echter Mehrwert dar, da im Vergleich zu unserem vorherigen Recognition Program, welches nur Gutscheine eines einzigen Anbieters offerierte, nun jeder Mitarbeitende in der grossen Auswahl von Bontique etwas passendes findet. Hervorzuheben ist auch die hervorragende und kundenfreundliche Unterstützung seitens der Bontique Mitarbeitenden bei der Implementierung des Angebots in unserem Unternehmen.
Mit der vielfältigen Auswahl von Bontique können wir unseren Mitarbeitenden ein Geschenk überreichen, welches sie flexibel und ihren Wünschen entsprechend einsetzen können. Die Auswahl wird laufend an die neusten Trends und Interessen angepasst. So finden all unsere Mitarbeitenden en passendes Geschenk. Bontique ist ein lokaler Anbieter, nahe an unserem Firmenhauptsitz. Die Plattform bietet massgeschneiderte Lösungen an und ist für uns die optimale Möglichkeit unseren Mitarbeitenden unsere Wertschätzung entgegenzubringen. Wir verwenden Bontique aktuell bei Firmenjubiläen, Geburtstagen und Pensionierungen.
Bontique gehört bei uns bereits seit Jahren zum festen Bestandteil unseres Geschenkmanagements. Unsere Mitarbeiter:innen schätzen die unkomplizierte Einlösung der Bontique-Checks und die breite Auswahl. Für jeden Geschmack ist etwas dabei – ob Onlineshop, Hotelbuchung, Supermarkt oder was das Herz begehrt. Umgekehrt schätzen wir als HR die rasche Online-Bestellung, was uns mehr Zeit für andere Themen gibt. Win-Win für alle!
Bontique begeistert unsere Mitarbeitenden und unser HR-Team durch die grosse Auswahl an verschiedenen Angeboten und durch die einfache Anwendung. Die Zusammenarbeit mit Bontique schätzen wir sehr aufgrund der schnellen und hilfsbereiten Unterstützung. Wir stellen fleissig Gutscheine aus für Hochzeiten, Geburten und besondere Einsätze.
Unsere Erfahrung mit BontiqueOne hat gezeigt, dass unsere Mitarbeitenden diese Art von Geschenk enorm schätzen und gegenüber Bargeld klar bevorzugen. Sie haben eine grosse Auswahl an Partnern und bisher haben alle etwas Passendes gefunden. Die Möglichkeit, die Bontique-Checks mit eigenen Fotos zu gestalten, macht das Geschenk sehr persönlich und zaubert den Mitarbeitenden immer ein Lächeln ins Gesicht. Die schnelle Erstellung und Abwicklung spart zudem viel Zeit und auch ein Notfallgeschenk ist in 5 Minuten bereit. So macht es allen Spass!
Wir suchten nach einer einfachen und qualitativ hochstehenden Möglichkeit, unseren Mitarbeitenden zu speziellen Ereignissen zu gratulieren. Die physischen Bontique-Checks mit unserem integrierten Logo erfüllen unsere Anforderung vollumfänglich.
Mit dem Einsatz von Bontique-Checks konnten wir das Geschenke-Sortiment für unsere Mitarbeitenden auf einfache und wirkungsvolle Art erweitern. Für die Erstellung von personalisierten Checks braucht es nur wenige Klicks und bei den Empfängern finden diese grossen Anklang.
Die persönliche Anerkennung und Wertschätzung unserer Mitarbeitenden liegen uns sehr am Herzen. Da wir schweizweit an 26 Standorten tätig sind, suchten wir nach einer einfachen und effektiven Lösung, um unsere Mitarbeitenden bei speziellen Ereignissen zu beschenken. Mit den massgeschneiderten Bontique-Checks, gepaart mit dem flächendeckenden Netz an Partnern, haben wir die perfekte Lösung für alle Niederlassungen gefunden.
Ein wunderbares Tool um die Mitarbeiterbindung stetig zu gewährleisten. Schnell, einfach und mit einem Mehrwert für alle Beteiligten. Branchen- und grössenunabhängig - ein modernes Belohnungssystem, welches in jeder HR-Abteilung Platz finden sollte.
Wir investieren in gesundheitserhaltende und sichere Arbeitsplätze. Eine zentrale Rolle spielt deshalb die Wertschätzung unserer Mitarbeitenden. Mit Bontique haben wir eine unkomplizierte Möglichkeit gefunden, unseren Mitarbeitenden eine Freude zu machen. Sei dies für alltägliche Ereignisse oder auch um eine herausragende Leistung zu verdanken. Der Bestellvorgang ist kinderleicht und man ist weder auf Ladenöffnungs- noch Bürozeiten angewiesen. Ein super Instrument für die Mitarbeiterbindung.
Die Livit AG hat sich für das Tool von BontiqueOne entschieden, weil wir einerseits dezentral organisiert sind und wir mittels mehreren Benutzerkonten massgeschneiderte Unternehmens-Checks erstellen können. Andererseits stehen sehr viele individuelle Geschenke für den Mitarbeitenden zur Auswahl. Wunderbar, wie sich BontiqueOne für diverse Mitarbeitendenereignisse einsetzen lässt.
Ob für eine persönliche Gratulation zu einem speziellen Ereignis, für die Anerkennung eines ausserordentlichen Einsatzes oder für eine Jahresprämie an alle Mitarbeitenden – mit BontiqueOne ist die Abwicklung unkompliziert und effizient und den Mitarbeitenden steht ein tolles Angebot zur Auswahl.
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1. VERTRAGSGEGENSTAND
Diese AGBs (nachfolgend Vereinbarung) regelt die Bedingungen für den Verkauf der von Gubemo angebotenen Bontique-Checks an Partner B sowie die Abwicklung der einzelnen Bontique-Checks-Bestellungen.
Gubemo wird gemäss den Bestimmungen dieser Vereinbarung (i) in eigenem Namen Bontique-Checks an Partner B verkaufen, (ii) die Zahlungen des Partners B für die Bontique-Checks entgegennehmen, und (iii) die Bontique-Checks an Partner B zustellen.
2. LIEFERUNG
Postale Lieferungen der Bontique-Checks erfolgen nur innerhalb der Schweiz an die in dieser Vereinbarung eingangs aufgeführte oder in der Einzelbestellung angegebene Adresse. Die Lieferzeit beträgt maximal 10 Werktage.
Partner B ist verpflichtet, die Bontique-Checks entgegenzunehmen und sofort zu prüfen, ob der Betrag des Bontique-Checks der Bestellung entspricht, und hat allfällige Abweichungen Gubemo umgehend schriftlich anzuzeigen.
3. KAUFPREIS UND RECHNUNGSSTELLUNG
Der Kaufpreis für die Bontique-Checks entspricht dem jeweiligen Wertbetrag des Bontique-Checks. Zusätzliche Leistungen unsererseits, wie z.B. Druckkosten oder Full-Service-Arbeiten werden dem Partner B weiterverrechnet.
Jede Einzelbestellung kann separat oder als Sammelrechnung monatlich in Rechnung gestellt werden.
Rechnungen der Gubemo sind innert 30 Tagen nach Datum der Rechnungstellung zu bezahlen.
4. LEISTUNGSPFLICHTEN
4.1 Gubemo
Die von Gubemo zu erbringende Leistungen beschränken sich auf die Abwicklung des Verkaufs von Bontique-Checks an Partner B zu den in dieser Vereinbarung und/oder zu den in der Einzelbestellung statuierten Konditionen.
Die Bontique-Checks berechtigen die Endkunden zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen der Kooperationspartner bis maximal in der Höhe des jeweiligen Bontique-Checks-Betrages während einer bestimmten Zeitperiode (24 Monate / verlängerbar auf 36 Monate), wobei ein einzelner Bontique-Check auch in Teilbeträgen und bei verschiedenen Kooperationspartnern eingelöst werden kann.
4.2 Partner B
Partner B verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag für die Bontique-Checks fristgerecht zu bezahlen.Partner B hat die Bontique-Checks sorgfältig aufzubewahren und die Endkunden bei deren Weitergabe ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, dass der Verlust eines Bontique-Checks nicht ersetzt wird.
4.3 Rückerstattung
Die Rückerstattung geleisteter Zahlungen für nicht eingelöste Gutscheine ist ausgeschlossen.
5. GEWÄHRLEISTUNG
Gubemo gewährleistet die sorgfältige Auswahl der Kooperationspartner und schliesst jegliche weitere Gewährspflicht im gesetzlich zulässigen Rahmen aus. Namentlich haftet Gubemo nicht für Leistungsstörungen der Kooperationspartner, sofern diese Leistungsstörungen im Zeitpunkt der Sorgfaltsprüfung nicht erkennbar waren.
Weiter nimmt Partner B zu Kenntnis, dass Gubemo die Waren oder Dienstleistungen der Kooperationspartner nicht selber herstellt oder anbietet, womit jegliche Gewährleistung für deren Qualität und Inhalt seitens von Gubemo ausdrücklich ausgeschlossen wird.
6. EIGENTUM UND IMMATERIALGÜTERRECHTE
Gubemo behält sämtliche Urheber- und sonstige Rechte an der Plattform sowie den über die Plattform veröffentlichten Inhalten, Informationen, Bildern und Videos (nachfolgend geschütztes Eigentum). Eine Veränderung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte und/oder anderweitige Verwertung des geschützten Eigentums ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Gubemo ist ausdrücklich untersagt.
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1 Aufhebung, Änderungen und Ergänzungen der vorliegenden Vereinbarung
Die Aufhebung, Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung (inklusive dieser Ziffer) sowie einzelner Verpflichtungen darauf bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform.
7.2 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer Vertragsbestimmung ist diese durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen respektive nichtigen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise wird verfahren, wenn eine Lücke offenbar wird.
7.3 Verzicht auf einzelne Rechte
Die Nichtausübung oder die verspätete Ausübung eines oder mehrerer Rechte oder Rechtsbehelfe aus dieser Vereinbarung gilt weder als Verzicht auf das/die entsprechende(n) Recht(e) oder den/die entsprechenden Rechtsbehelf(e) noch als genereller Verzicht auf die übrigen, im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung stehenden Rechte oder Rechtsbehelfe.
7.4 Abschliessende Vereinbarung
Die vorliegende Vereinbarung regelt zusammen mit den jeweiligen Einzelbestellungen das zwischen den Parteien eingegangene Rechtsgeschäft abschliessend und ersetzt alle früheren mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in dieser Angelegenheit.
7.5 Mitteilungen
Alle im Rahmen dieser Vereinbarung vorgeschriebenen Mitteilungen bedürfen der Schriftform und sind an die eingangs aufgeführten Adressen zu senden.
7.6 Übertragung / Abtretung
Die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung dürfen weder ganz noch teilweise ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei abgetreten oder in sonstiger Weise auf Dritte übertragen werden.
7.7 Anwendbares Recht und Gerichtstand
Diese Vereinbarung, einschliesslich der Frage über deren Zustandekommen und Gültigkeit, untersteht ausschliesslich materiellem schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und internationaler Übereinkommen.
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung, einschliesslich über die Frage über deren Zustandekommen und Gültigkeit, sind die ordentlichen Gerichte in Zürich-Stadt, Kanton Zürich, ausschliesslich zuständig.
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