Bontique für Ihr Unternehmen. Die leistungsstarke Plattform für Mitarbeiter-Wertschätzung

Wertschätzungsplattform

Die Bontique-Plattform macht Wertschätzung einfach

BontiqueOne ist die Plattform, um Ihren Mitarbeitenden individuelle Wertschätzung auszudrücken. Die perfekte Lösung, um Ihre Wertschätzungskultur im Unternehmen nachhaltig zu gestalten.

Professionelle Incentivierung von Mitarbeitenden stellt jedes Unternehmen vor verschiedene Herausforderungen.

Die Prozesse sollen in der Organisation einheitlich sein. Mitarbeitende sollen möglichst individuell angesprochen und wertgeschätzt werden und das Ganze sollte noch mit Transparenz und Kostenkontrolle untermauert werden.

Werden auch Sie Wertschätzer oder Wertschätzerin und machen BontiqueOne zu Ihrem Werkzeug.

Kostenloser Zugang

BontiqueOne ist ohne Lizenz- und Set-up-Gebühr für jedes Unternehmen in der Schweiz verfügbar.

Einfaches Set-up

BontiqueOne ist eine webbasierte Lösung und ohne Einschränkungen von überall zugreifbar. IT-Schnittstellen sind für die einfache Nutzung nicht notwendig. Das initiale Set-up ist in wenigen Minuten erledigt.

In vier Sprachen verfügbar

BontiqueOne wird stetig weiterentwickelt und ist aktuell in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch verfügbar.

Organisation von verschiedenen Benutzern

Durch die Organisationsstruktur können zahlreiche Nutzer*innen mit einem persönlichen Profil angelegt werden. Die Admin-Rolle hat alle Bestellungen im Überblick und die einzelnen Nutzer*innen bearbeiten ihre eigenen Bestellungen. Hierbei können auch verschiedene Rechnungsadressen und Kostenstellen oder Bestellnummern hinterlegt werden.

Einfaches Handling und beträchtliche Zeitersparnis

Intuitiver Aufbau der Plattform. Bei einer Sammelbestellung können die Namen der Mitarbeitenden einfach über CSV oder XLS hochgeladen werden. Selbst der Versand kann direkt per E-Mail über das System ausgeführt werden.

Maximale Individualisierung und Branding

Es können eigene, dem Unternehmen entsprechende Ereignisse für die Check-Kreation hinterlegt werden. Auch die dafür ausgewählten Kategorien können nach eigenen Wünschen zusammengestellt und gespeichert werden. Selbst das eigene Unternehmensdesign, wie Farben, Bilder und Logo können im System hinterlegt werden. Dieser Auftritt wird für die Checks und Einlöse-Seite übernommen.

Personalisierung

Persönliche Ansprache mit wirkungsvollen Gruss- und Videobotschaft sind möglich. Mitarbeitenden können auf Wunsch selbst auf der Einlöse-Seite persönlich angesprochen werden. Bei den hochwertigen Bontique-Checks können zusätzliche Produkte zum Versand mitbestellt werden.

Unternehmen, die uns vertrauen

Wieso Wertschätzung so unglaublich wichtig ist.

Mitarbeiterbelohnung und -anerkennung sind viel mehr als nur ein „Nice-to-have“ – sie sind mächtige Instrumente, um eine Kultur aufzubauen und gute Mitarbeitende zu halten.

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Mit BontiqueOne entwickeln wir uns ständig weiter. Gerne zeigen wir Ihnen unsere Plattform und die vielfältigen Möglichkeiten für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter.

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Terms and Conditions

1. VERTRAGSGEGENSTAND

Diese AGBs (nachfolgend Vereinbarung) regelt die Bedingungen für den Verkauf der von Gubemo angebotenen Bontique-Checks an Partner B sowie die Abwicklung der einzelnen Bontique-Checks-Bestellungen.

Gubemo wird gemäss den Bestimmungen dieser Vereinbarung (i) in eigenem Namen Bontique-Checks an Partner B verkaufen, (ii) die Zahlungen des Partners B für die Bontique-Checks entgegennehmen, und (iii) die Bontique-Checks an Partner B zustellen.

2. LIEFERUNG

Postale Lieferungen der Bontique-Checks erfolgen nur innerhalb der Schweiz an die in dieser Vereinbarung eingangs aufgeführte oder in der Einzelbestellung angegebene Adresse. Die Lieferzeit beträgt maximal 10 Werktage.

Partner B ist verpflichtet, die Bontique-Checks entgegenzunehmen und sofort zu prüfen, ob der Betrag des Bontique-Checks der Bestellung entspricht, und hat allfällige Abweichungen Gubemo umgehend schriftlich anzuzeigen.

3. KAUFPREIS UND RECHNUNGSSTELLUNG

Der Kaufpreis für die Bontique-Checks entspricht dem jeweiligen Wertbetrag des Bontique-Checks. Zusätzliche Leistungen unsererseits, wie z.B. Druckkosten oder Full-Service-Arbeiten werden dem Partner B weiterverrechnet.

Jede Einzelbestellung kann separat oder als Sammelrechnung monatlich in Rechnung gestellt werden.

Rechnungen der Gubemo sind innert 30 Tagen nach Datum der Rechnungstellung zu bezahlen.

4. LEISTUNGSPFLICHTEN

4.1 Gubemo

Die von Gubemo zu erbringende Leistungen beschränken sich auf die Abwicklung des Verkaufs von Bontique-Checks an Partner B zu den in dieser Vereinbarung und/oder zu den in der Einzelbestellung statuierten Konditionen.

Die Bontique-Checks berechtigen die Endkunden zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen der Kooperationspartner bis maximal in der Höhe des jeweiligen Bontique-Checks-Betrages während einer bestimmten Zeitperiode (24 Monate / verlängerbar auf 36 Monate), wobei ein einzelner Bontique-Check auch in Teilbeträgen und bei verschiedenen Kooperationspartnern eingelöst werden kann.

4.2 Partner B
Partner B verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag für die Bontique-Checks fristgerecht zu bezahlen.Partner B hat die Bontique-Checks sorgfältig aufzubewahren und die Endkunden bei deren Weitergabe ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, dass der Verlust eines Bontique-Checks nicht ersetzt wird.

4.3 Rückerstattung
Die Rückerstattung geleisteter Zahlungen für nicht eingelöste Gutscheine ist ausgeschlossen.

5. GEWÄHRLEISTUNG

Gubemo gewährleistet die sorgfältige Auswahl der Kooperationspartner und schliesst jegliche weitere Gewährspflicht im gesetzlich zulässigen Rahmen aus. Namentlich haftet Gubemo nicht für Leistungsstörungen der Kooperationspartner, sofern diese Leistungsstörungen im Zeitpunkt der Sorgfaltsprüfung nicht erkennbar waren.

Weiter nimmt Partner B zu Kenntnis, dass Gubemo die Waren oder Dienstleistungen der Kooperationspartner nicht selber herstellt oder anbietet, womit jegliche Gewährleistung für deren Qualität und Inhalt seitens von Gubemo ausdrücklich ausgeschlossen wird.

6. EIGENTUM UND IMMATERIALGÜTERRECHTE

Gubemo behält sämtliche Urheber- und sonstige Rechte an der Plattform sowie den über die Plattform veröffentlichten Inhalten, Informationen, Bildern und Videos (nachfolgend geschütztes Eigentum). Eine Veränderung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte und/oder anderweitige Verwertung des geschützten Eigentums ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Gubemo ist ausdrücklich untersagt.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1 Aufhebung, Änderungen und Ergänzungen der vorliegenden Vereinbarung
Die Aufhebung, Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung (inklusive dieser Ziffer) sowie einzelner Verpflichtungen darauf bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform.

7.2 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer Vertragsbestimmung ist diese durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen respektive nichtigen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise wird verfahren, wenn eine Lücke offenbar wird.

7.3 Verzicht auf einzelne Rechte
Die Nichtausübung oder die verspätete Ausübung eines oder mehrerer Rechte oder Rechtsbehelfe aus dieser Vereinbarung gilt weder als Verzicht auf das/die entsprechende(n) Recht(e) oder den/die entsprechenden Rechtsbehelf(e) noch als genereller Verzicht auf die übrigen, im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung stehenden Rechte oder Rechtsbehelfe.

7.4 Abschliessende Vereinbarung
Die vorliegende Vereinbarung regelt zusammen mit den jeweiligen Einzelbestellungen das zwischen den Parteien eingegangene Rechtsgeschäft abschliessend und ersetzt alle früheren mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in dieser Angelegenheit.

7.5 Mitteilungen
Alle im Rahmen dieser Vereinbarung vorgeschriebenen Mitteilungen bedürfen der Schriftform und sind an die eingangs aufgeführten Adressen zu senden.

7.6 Übertragung / Abtretung
Die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung dürfen weder ganz noch teilweise ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei abgetreten oder in sonstiger Weise auf Dritte übertragen werden.

7.7 Anwendbares Recht und Gerichtstand
Diese Vereinbarung, einschliesslich der Frage über deren Zustandekommen und Gültigkeit, untersteht ausschliesslich materiellem schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und internationaler Übereinkommen.

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung, einschliesslich über die Frage über deren Zustandekommen und Gültigkeit, sind die ordentlichen Gerichte in Zürich-Stadt, Kanton Zürich, ausschliesslich zuständig.