Bontique für Ihr Unternehmen. Die leistungsstarke Plattform für Mitarbeiter-Wertschätzung

Bontique X Beekeeper

Die beiden Schweizer Unternehmen Beekeeper und Bontique sind Pioniere der HR -Tech Szene und wollen zukünftig mehr in die bestehende Zusammenarbeit investieren, um den Unternehmen ein ganzheitlich abgestimmtes Angebot zu bieten.

Welche Möglichkeiten ergeben sich durch diese Kooperation für HR und für Mitarbeitende, die es so vorher nicht gab? Warum ist das wichtig für Unternehmen?

Mit Hilfe der Kooperation zwischen Beekeeper und Bontique wird Wertschätzung effizienter und zielgerichteter an die Mitarbeitenden kommuniziert. Der Prozess von der Erstellung bis zur Übermittlung eines Wertschätzungs-Checks kann nun vollautomatisiert abgewickelt werden.

Unternehmen

Das HR wird durch Bontique und Beekeeper befähigt den Wertschätzungs-Prozess zu definieren und präzise zu steuern und verfolgen. Dies steigert die Qualität & Effizienz, spart Zeit & Kosten und hilft bei der Equality der Mitarbeitenden. Master Diversity und reduce Complexity!

Mit der neuen Lösung kann das Engagement der Mitarbeitenden auf der Kommunikationsplattform Beekeeper durch Gamification durch Incentivierung forciert werden. Wertschätzung ist nun Teil eines Add-on Moduls.

Mitarbeitende

Der Sicherheitsaspekt rückt in den Fokus. Der Wert der Wertschätzungsgeste kann nicht verloren gehen und ist jederzeit in der App verfügbar.

 

Warum ist das wichtig für Unternehmen?

Mit Bontique & Beekeeper wird die Unternehmenskultur mitgeprägt. Eine Wertschätzungskultur kann damit weiterentwickelt oder aufrechterhalten werden. Die Förderung der Wertschätzung hat einen positiven Einfluss auf die Mitarbeiterbindung, Engagement, Zufriedenheit und senkt die Fluktuation. Zudem fördert dies die Produktivität der Mitarbeitenden und langfristig die Rentabilität des Unternehmens.

Beekeeper und Bontique arbeiten zusammen, um sowohl die Messung der Wertschätzung zu ermöglichen, wie auch die Wertschätzungselemente an die Mitarbeitenden zu kommunizieren. Es ist entscheidend, dass die Wertschätzung richtig und effizient kommuniziert wird. Wertschätzung geben und Wertschätzung erfahren sind zwei verschiedene Themen. Entscheidend ist nicht die Fülle an Wertschätzungsgesten, sondern das Wertschätzungsempfinden bei den Mitarbeitenden zu steigern.

 

Wie sieht die gemeinsame Lösung von Beekeeper und Bontique aus?

Geburtstage, Jubiläen sowie Ein- und Austritte können über Beekeeper automatisiert abgewickelt werden. Zudem können für das Engagement auf Beekeeper neu Punkte erworben werden. Diese können ebenfalls in Bontique-Werte umgewandelt werden. Ein letzter Punkt ist das Einbinden eines Sammelmoduls in die Beekeeper-Oberfläche. Hiermit können Geldbeträge gesammelt und in einen Bontique-Check umgewandelt werden.

Sowohl Beekeeper als auch Bontique haben seit Jahren ihre Kompetenz daraufhin aufgebaut, Lösungen für mehr Effizienz und Motivation für Mitarbeitende zu entwickeln.

Besuchen Sie unser gemeinsames Webinar am 27. Oktober 2022, um mehr über unsere Partnerschaft und zukünftige Lösung zu erfahren. In diesem Webinar betrachten wir den Einfluss von Mitarbeiterwertschätzung auf die Themen wie Engagement und Produktivität, sowie den positiven Effekt von effektiver und zielgerichteter Kommunikation bei der Übermittlung der Wertschätzung. Wir zeigen Problemfelder auf und präsentieren die gemeinsamen zukünftigen Lösungsansätze von Beekeeper und Bontique.

Freuen Sie sich auf innovative Lösungsansätze für Sie und Ihre Mitarbeitenden!

Terms and Conditions

1. VERTRAGSGEGENSTAND

Diese AGBs (nachfolgend Vereinbarung) regelt die Bedingungen für den Verkauf der von Gubemo angebotenen Bontique-Checks an Partner B sowie die Abwicklung der einzelnen Bontique-Checks-Bestellungen.

Gubemo wird gemäss den Bestimmungen dieser Vereinbarung (i) in eigenem Namen Bontique-Checks an Partner B verkaufen, (ii) die Zahlungen des Partners B für die Bontique-Checks entgegennehmen, und (iii) die Bontique-Checks an Partner B zustellen.

2. LIEFERUNG

Postale Lieferungen der Bontique-Checks erfolgen nur innerhalb der Schweiz an die in dieser Vereinbarung eingangs aufgeführte oder in der Einzelbestellung angegebene Adresse. Die Lieferzeit beträgt maximal 10 Werktage.

Partner B ist verpflichtet, die Bontique-Checks entgegenzunehmen und sofort zu prüfen, ob der Betrag des Bontique-Checks der Bestellung entspricht, und hat allfällige Abweichungen Gubemo umgehend schriftlich anzuzeigen.

3. KAUFPREIS UND RECHNUNGSSTELLUNG

Der Kaufpreis für die Bontique-Checks entspricht dem jeweiligen Wertbetrag des Bontique-Checks. Zusätzliche Leistungen unsererseits, wie z.B. Druckkosten oder Full-Service-Arbeiten werden dem Partner B weiterverrechnet.

Jede Einzelbestellung kann separat oder als Sammelrechnung monatlich in Rechnung gestellt werden.

Rechnungen der Gubemo sind innert 30 Tagen nach Datum der Rechnungstellung zu bezahlen.

4. LEISTUNGSPFLICHTEN

4.1 Gubemo

Die von Gubemo zu erbringende Leistungen beschränken sich auf die Abwicklung des Verkaufs von Bontique-Checks an Partner B zu den in dieser Vereinbarung und/oder zu den in der Einzelbestellung statuierten Konditionen.

Die Bontique-Checks berechtigen die Endkunden zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen der Kooperationspartner bis maximal in der Höhe des jeweiligen Bontique-Checks-Betrages während einer bestimmten Zeitperiode (24 Monate / verlängerbar auf 36 Monate), wobei ein einzelner Bontique-Check auch in Teilbeträgen und bei verschiedenen Kooperationspartnern eingelöst werden kann.

4.2 Partner B
Partner B verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag für die Bontique-Checks fristgerecht zu bezahlen.Partner B hat die Bontique-Checks sorgfältig aufzubewahren und die Endkunden bei deren Weitergabe ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, dass der Verlust eines Bontique-Checks nicht ersetzt wird.

4.3 Rückerstattung
Die Rückerstattung geleisteter Zahlungen für nicht eingelöste Gutscheine ist ausgeschlossen.

5. GEWÄHRLEISTUNG

Gubemo gewährleistet die sorgfältige Auswahl der Kooperationspartner und schliesst jegliche weitere Gewährspflicht im gesetzlich zulässigen Rahmen aus. Namentlich haftet Gubemo nicht für Leistungsstörungen der Kooperationspartner, sofern diese Leistungsstörungen im Zeitpunkt der Sorgfaltsprüfung nicht erkennbar waren.

Weiter nimmt Partner B zu Kenntnis, dass Gubemo die Waren oder Dienstleistungen der Kooperationspartner nicht selber herstellt oder anbietet, womit jegliche Gewährleistung für deren Qualität und Inhalt seitens von Gubemo ausdrücklich ausgeschlossen wird.

6. EIGENTUM UND IMMATERIALGÜTERRECHTE

Gubemo behält sämtliche Urheber- und sonstige Rechte an der Plattform sowie den über die Plattform veröffentlichten Inhalten, Informationen, Bildern und Videos (nachfolgend geschütztes Eigentum). Eine Veränderung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte und/oder anderweitige Verwertung des geschützten Eigentums ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Gubemo ist ausdrücklich untersagt.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1 Aufhebung, Änderungen und Ergänzungen der vorliegenden Vereinbarung
Die Aufhebung, Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung (inklusive dieser Ziffer) sowie einzelner Verpflichtungen darauf bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform.

7.2 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer Vertragsbestimmung ist diese durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen respektive nichtigen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise wird verfahren, wenn eine Lücke offenbar wird.

7.3 Verzicht auf einzelne Rechte
Die Nichtausübung oder die verspätete Ausübung eines oder mehrerer Rechte oder Rechtsbehelfe aus dieser Vereinbarung gilt weder als Verzicht auf das/die entsprechende(n) Recht(e) oder den/die entsprechenden Rechtsbehelf(e) noch als genereller Verzicht auf die übrigen, im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung stehenden Rechte oder Rechtsbehelfe.

7.4 Abschliessende Vereinbarung
Die vorliegende Vereinbarung regelt zusammen mit den jeweiligen Einzelbestellungen das zwischen den Parteien eingegangene Rechtsgeschäft abschliessend und ersetzt alle früheren mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in dieser Angelegenheit.

7.5 Mitteilungen
Alle im Rahmen dieser Vereinbarung vorgeschriebenen Mitteilungen bedürfen der Schriftform und sind an die eingangs aufgeführten Adressen zu senden.

7.6 Übertragung / Abtretung
Die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung dürfen weder ganz noch teilweise ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei abgetreten oder in sonstiger Weise auf Dritte übertragen werden.

7.7 Anwendbares Recht und Gerichtstand
Diese Vereinbarung, einschliesslich der Frage über deren Zustandekommen und Gültigkeit, untersteht ausschliesslich materiellem schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und internationaler Übereinkommen.

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung, einschliesslich über die Frage über deren Zustandekommen und Gültigkeit, sind die ordentlichen Gerichte in Zürich-Stadt, Kanton Zürich, ausschliesslich zuständig.