Bontique für Ihr Unternehmen. Die leistungsstarke Plattform für Mitarbeiter-Wertschätzung
Unser Unternehmen

Wie alles begann?

Kennengelernt haben wir Gründer uns bereits ein paar Jahre vor dem Startschuss von Bontique. In diesen Jahren durften wir viele verschiedene Erfahrungen in Startups sammeln – und nach der Co-Gründung einer Schweizer Gesellschaft für eine grosse europäische E-Commerce-Plattform war die Zeit reif für unser eigenes Business-Baby. Da wir bereits eine passende Fragestellung für unsere potenziellen Kunden zurechtgelegt hatten, wurde sogleich an der Idee und der Umsetzung für Bontique gearbeitet.
Seit den Anfängen 2014 in Zürich hat Bontique ein grosses Ziel: die Wertschätzung in den Unternehmen zu steigern. In der Zwischenzeit ist Bontique in über 1’000 Schweizer Unternehmen Bestandteil der Wertschätzungs- und Incentive-Kultur und bietet hunderttausenden Mitarbeitenden in der Schweiz eine breite Auswahl an Partnern mit  vielen Möglichkeiten Ihre Wünsche zu verwirklichen.

Wir machen die Wertschätzung zu Ihren Mitarbeitenden einfach. Anerkennung und Aufmerksamkeit verbessern nachweislich die Arbeitsmoral und erhöhen die Loyalität. Das bedeutet eine höhere Mitarbeiterbindung. Wir arbeiten tagtäglich an unserer Mission und tragen massgeblich zu einer wertschätzenden Unternehmenskultur bei, indem wir eine persönliche Bindung der Mitarbeitenden mit den Unternehmen schaffen.

1

Plattform

25+

Mitarbeitende

60+

Partner

1'000+

Kunden

450'000+

Endkonsumenten

Unsere Vision
«Wir sind Wertschätzung. Für jeden Mitarbeitenden.»

Unsere Unternehmenswerte

Wir glauben an uns als Team

Jedes Teammitglied ist am besten, wenn er / sie einfach nur sich selbst sein kann. Wir geben uns Freiheiten und unterstützen uns. Wir übertragen sowie übernehmen Verantwortung. Wir investieren bewusst viel in gegenseitige

Wertschätzung, weil dies unser gemeinsames Fundament festigt.

Wir geben Zeit

Wir investieren das Wertvollste was wir haben für unsere Kundenbeziehungen und Partnerschaften. Wir nehmen uns die Zeit für Beratung, Unterstützung, Zuhören und Lernen.

Niemals ganz erwachsen werden

Wir wollen die Neugier in uns bewahren und für neue Wege mutig sein.

People & Profit & Purpose

Wirtschaftlicher Erfolg entsteht für uns ausnahmslos im Einklang mit den Menschen und unseren Werten.

Terms and Conditions

1. VERTRAGSGEGENSTAND

Diese AGBs (nachfolgend Vereinbarung) regelt die Bedingungen für den Verkauf der von Gubemo angebotenen Bontique-Checks an Partner B sowie die Abwicklung der einzelnen Bontique-Checks-Bestellungen.

Gubemo wird gemäss den Bestimmungen dieser Vereinbarung (i) in eigenem Namen Bontique-Checks an Partner B verkaufen, (ii) die Zahlungen des Partners B für die Bontique-Checks entgegennehmen, und (iii) die Bontique-Checks an Partner B zustellen.

2. LIEFERUNG

Postale Lieferungen der Bontique-Checks erfolgen nur innerhalb der Schweiz an die in dieser Vereinbarung eingangs aufgeführte oder in der Einzelbestellung angegebene Adresse. Die Lieferzeit beträgt maximal 10 Werktage.

Partner B ist verpflichtet, die Bontique-Checks entgegenzunehmen und sofort zu prüfen, ob der Betrag des Bontique-Checks der Bestellung entspricht, und hat allfällige Abweichungen Gubemo umgehend schriftlich anzuzeigen.

3. KAUFPREIS UND RECHNUNGSSTELLUNG

Der Kaufpreis für die Bontique-Checks entspricht dem jeweiligen Wertbetrag des Bontique-Checks. Zusätzliche Leistungen unsererseits, wie z.B. Druckkosten oder Full-Service-Arbeiten werden dem Partner B weiterverrechnet.

Jede Einzelbestellung kann separat oder als Sammelrechnung monatlich in Rechnung gestellt werden.

Rechnungen der Gubemo sind innert 30 Tagen nach Datum der Rechnungstellung zu bezahlen.

4. LEISTUNGSPFLICHTEN

4.1 Gubemo

Die von Gubemo zu erbringende Leistungen beschränken sich auf die Abwicklung des Verkaufs von Bontique-Checks an Partner B zu den in dieser Vereinbarung und/oder zu den in der Einzelbestellung statuierten Konditionen.

Die Bontique-Checks berechtigen die Endkunden zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen der Kooperationspartner bis maximal in der Höhe des jeweiligen Bontique-Checks-Betrages während einer bestimmten Zeitperiode (24 Monate / verlängerbar auf 36 Monate), wobei ein einzelner Bontique-Check auch in Teilbeträgen und bei verschiedenen Kooperationspartnern eingelöst werden kann.

4.2 Partner B
Partner B verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag für die Bontique-Checks fristgerecht zu bezahlen.Partner B hat die Bontique-Checks sorgfältig aufzubewahren und die Endkunden bei deren Weitergabe ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, dass der Verlust eines Bontique-Checks nicht ersetzt wird.

4.3 Rückerstattung
Die Rückerstattung geleisteter Zahlungen für nicht eingelöste Gutscheine ist ausgeschlossen.

5. GEWÄHRLEISTUNG

Gubemo gewährleistet die sorgfältige Auswahl der Kooperationspartner und schliesst jegliche weitere Gewährspflicht im gesetzlich zulässigen Rahmen aus. Namentlich haftet Gubemo nicht für Leistungsstörungen der Kooperationspartner, sofern diese Leistungsstörungen im Zeitpunkt der Sorgfaltsprüfung nicht erkennbar waren.

Weiter nimmt Partner B zu Kenntnis, dass Gubemo die Waren oder Dienstleistungen der Kooperationspartner nicht selber herstellt oder anbietet, womit jegliche Gewährleistung für deren Qualität und Inhalt seitens von Gubemo ausdrücklich ausgeschlossen wird.

6. EIGENTUM UND IMMATERIALGÜTERRECHTE

Gubemo behält sämtliche Urheber- und sonstige Rechte an der Plattform sowie den über die Plattform veröffentlichten Inhalten, Informationen, Bildern und Videos (nachfolgend geschütztes Eigentum). Eine Veränderung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte und/oder anderweitige Verwertung des geschützten Eigentums ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Gubemo ist ausdrücklich untersagt.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1 Aufhebung, Änderungen und Ergänzungen der vorliegenden Vereinbarung
Die Aufhebung, Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung (inklusive dieser Ziffer) sowie einzelner Verpflichtungen darauf bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform.

7.2 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer Vertragsbestimmung ist diese durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen respektive nichtigen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise wird verfahren, wenn eine Lücke offenbar wird.

7.3 Verzicht auf einzelne Rechte
Die Nichtausübung oder die verspätete Ausübung eines oder mehrerer Rechte oder Rechtsbehelfe aus dieser Vereinbarung gilt weder als Verzicht auf das/die entsprechende(n) Recht(e) oder den/die entsprechenden Rechtsbehelf(e) noch als genereller Verzicht auf die übrigen, im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung stehenden Rechte oder Rechtsbehelfe.

7.4 Abschliessende Vereinbarung
Die vorliegende Vereinbarung regelt zusammen mit den jeweiligen Einzelbestellungen das zwischen den Parteien eingegangene Rechtsgeschäft abschliessend und ersetzt alle früheren mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in dieser Angelegenheit.

7.5 Mitteilungen
Alle im Rahmen dieser Vereinbarung vorgeschriebenen Mitteilungen bedürfen der Schriftform und sind an die eingangs aufgeführten Adressen zu senden.

7.6 Übertragung / Abtretung
Die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung dürfen weder ganz noch teilweise ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei abgetreten oder in sonstiger Weise auf Dritte übertragen werden.

7.7 Anwendbares Recht und Gerichtstand
Diese Vereinbarung, einschliesslich der Frage über deren Zustandekommen und Gültigkeit, untersteht ausschliesslich materiellem schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und internationaler Übereinkommen.

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung, einschliesslich über die Frage über deren Zustandekommen und Gültigkeit, sind die ordentlichen Gerichte in Zürich-Stadt, Kanton Zürich, ausschliesslich zuständig.